Wie viel Zinsen sind steuerfrei? Der Freibetrag konkret
Die kurze Antwort: 1.000 € Kapitalerträge im Jahr bleiben pro Person steuerfrei, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren 2.000 €. Das ist der Sparer-Pauschbetrag, er steht in § 20 Absatz 9 des Einkommensteuergesetzes und gilt für jede Bank und jeden Broker zusammengenommen – nicht pro Konto.
Die Zahl allein hilft aber niemandem. Die eigentliche Frage hinter „wie viel Zinsen sind steuerfrei" ist fast immer eine andere: Wie viel Geld darf ich überhaupt auf dem Tagesgeldkonto liegen haben, bevor das Finanzamt mitverdient? Was zählt alles mit rein? Und was passiert, wenn ich drüber liege – kommt dann Post? Darum geht es hier. Wie der Steuerabzug technisch funktioniert, steht ausführlich in Tagesgeld versteuern: Was von den Zinsen übrig bleibt.

Die Umkehrrechnung: Wie viel Guthaben passt unter den Freibetrag?
Das ist die Rechnung, die auf den meisten Ratgeberseiten fehlt. Sie ist einfach: Freibetrag geteilt durch den Zinssatz ergibt das Guthaben, bei dem der Freibetrag genau aufgebraucht ist. Bei 2 % Zinsen und 1.000 € Freibetrag sind das 50.000 €. Alles darunter bleibt steuerfrei, alles darüber wird angeknabbert.
| Zinssatz | Guthaben bis (1.000 € Freibetrag) | Guthaben bis (2.000 €, Ehepaar) |
|---|---|---|
| 1,0 % | 100.000 € | 200.000 € |
| 1,5 % | 66.600 € | 133.300 € |
| 2,0 % | 50.000 € | 100.000 € |
| 2,5 % | 40.000 € | 80.000 € |
| 3,0 % | 33.300 € | 66.600 € |
Zwei Dinge fallen daran auf. Erstens: Für die meisten ist der Freibetrag beim reinen Tagesgeld gar kein Thema. Wer einen Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben parkt, liegt meist im vier- bis fünfstelligen Bereich und damit deutlich unter der Grenze. Zweitens: Genau deshalb ist die Grenze trügerisch. Sie wird nicht von Zinsen gerissen, sondern von allem, was sonst noch mitzählt.
Was alles auf den Freibetrag angerechnet wird
Der Sparer-Pauschbetrag heißt nicht Zins-Freibetrag. Er deckt alle Kapitalerträge ab, und die sammeln sich aus mehreren Quellen:
- Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch – und ja, auch die paar Cent auf dem Girokonto.
- Dividenden aus Aktien und ausschüttenden ETFs, inklusive der Ausschüttungen, die du automatisch wieder anlegst.
- Realisierte Kursgewinne: Sobald du Anteile verkaufst und dabei im Plus bist, zählt der Gewinn.
- Die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs – der Betrag, den dein Broker jedes Jahr im Januar abrechnet, obwohl du nichts verkauft hast.
- Zinsen aus P2P-Krediten und Erträge aus Zertifikaten.
Die Vorabpauschale ist der Punkt, an dem viele überrascht werden. Wer 20.000 € im Tagesgeld hat und parallel einen ETF-Sparplan laufen lässt, kann mit beidem zusammen über 1.000 € kommen, ohne jemals einen Anteil verkauft zu haben. Wie das bei ETFs im Detail läuft, steht in ETF-Gewinne versteuern: Ab wann zahlst du wirklich?.
Ohne Freistellungsauftrag passiert nichts von allein
Der Freibetrag existiert, aber er wird nicht automatisch berücksichtigt. Die Bank behält die Steuer ein, solange kein Freistellungsauftrag vorliegt – rechtlich geregelt in § 44a EStG. Das heißt im Klartext: Du kannst 200 € Zinsen bekommen, weit unter dem Freibetrag liegen und trotzdem rund 26 % davon verlieren, nur weil ein Häkchen fehlt.
Der Auftrag ist in jedem Online-Banking in zwei Minuten erledigt: Betrag eintragen, mit der Steuer-Identifikationsnummer bestätigen, fertig. Wichtig ist der Zeitpunkt – er wirkt ab dem Tag, an dem er vorliegt, und die Bank rechnet ihn im laufenden Jahr rückwirkend gegen. Wer ihn erst im Dezember stellt, bekommt bereits abgezogene Steuer für dasselbe Jahr meist noch gutgeschrieben. Über den Jahreswechsel hinaus geht das nicht mehr: Dann ist die Steuererklärung der einzige Weg, und den beschreibt Zinsen in der Steuererklärung angeben.
Mehrere Banken: aufteilen, nicht vervielfachen
Der häufigste Denkfehler: drei Banken, drei Mal 1.000 € steuerfrei. Falsch. Du hast einmal 1.000 €, und du darfst sie verteilen. Bei jeder Bank trägst du einen Teilbetrag ein, die Summe aller Teilbeträge darf 1.000 € nicht übersteigen. Alle Banken melden ihre Freistellungsaufträge ans Bundeszentralamt für Steuern, dort laufen sie unter deiner Steuer-ID zusammen – die Aufteilung ist also keine Vertrauensfrage, sie wird geprüft.
Wie du sinnvoll aufteilst, hängt davon ab, wo die Erträge tatsächlich entstehen. Eine Faustregel, die in der Praxis gut funktioniert: Der größte Teil geht dorthin, wo das größte Guthaben oder das Depot liegt, ein kleiner Rest von 50 bis 100 € bleibt bei der Alltagsbank für die Krümel, an die niemand denkt. Du kannst die Aufteilung jederzeit ändern – am besten einmal im Januar nachsehen, wenn die Steuerbescheinigungen des Vorjahres da sind.
Ein Sonderfall lohnt die Erwähnung: Depotüberträge und Kontowechsel. Wer ein Konto schließt, lässt den Freistellungsauftrag dort oft stehen – gebunden an eine Bank, bei der nie wieder ein Cent Zinsen entsteht. Der Betrag ist damit nicht verloren, aber blockiert, bis du ihn woanders einträgst.
Ehepaare, Kinder, kleine Einkommen

Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren gilt der doppelte Betrag, 2.000 €, und das Praktische daran: Er wird gemeinsam genutzt. Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag deckt beide Freibeträge ab, auch wenn das Konto nur auf einen Namen läuft. Bleibt einer der beiden weit unter seinem Anteil, verfällt nichts – der andere kann den Rest verbrauchen.
Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €, dazu den Grundfreibetrag der Einkommensteuer. Auf einem Konto, das auf den Namen des Kindes läuft, bleiben deshalb in der Praxis deutlich mehr Erträge steuerfrei als bei den Eltern. Der Preis dafür ist echt und wird oft übersehen: Das Geld gehört dann rechtlich dem Kind. Mit 18 kann es damit machen, was es will, und ein zu großes eigenes Vermögen kann später bei BAföG oder der Familienversicherung stören.
Wer insgesamt sehr wenig verdient – Studium, Elternzeit, Teilzeit, Rente –, hat noch eine zweite Möglichkeit: die Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt. Sie stellt Kapitalerträge nicht nur bis 1.000 €, sondern bis zur Höhe des Grundfreibetrags vom Steuerabzug frei. Das Formular ist kurz, die Bescheinigung gilt drei Jahre, und sie ersetzt den Freistellungsauftrag bei der Bank.
Was passiert, wenn du drüber liegst
Nichts Dramatisches, und vor allem: keine Strafe. Sobald deine Erträge bei einer Bank den dort eingetragenen Freibetrag überschreiten, zieht die Bank ab dem ersten Euro darüber Kapitalertragsteuer ab: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, zuzüglich Kirchensteuer, falls du kirchensteuerpflichtig bist. Der Abzug landet direkt beim Finanzamt, du musst dafür nichts tun und nichts melden.
Besteuert wird nur der Betrag über dem Freibetrag, nicht der ganze Ertrag – das ist der Unterschied zwischen einem Freibetrag und einer Freigrenze und der Grund, warum man nicht anfangen muss, Guthaben aufzuteilen, um knapp unter einer Schwelle zu bleiben. Aus 1.050 € Zinsen werden rund 13 € Steuer, nicht 277 €.
Teuer wird es nur in einer Situation: Bei einer Bank ist der Freibetrag noch frei, bei der anderen wurde abgezogen. Dann hast du Steuer gezahlt, obwohl dein Freibetrag insgesamt nicht ausgeschöpft war. Das holst du über die Anlage KAP zurück – aber eben erst im nächsten Jahr, und nur wenn du daran denkst.
Wie wir es selbst halten
Wir machen das einmal im Jahr, im Januar, zusammen mit dem Blick in die Steuerbescheinigungen: Erträge des Vorjahres je Bank notieren, Freistellungsaufträge danach neu aufteilen, Konten ohne Guthaben aus der Liste streichen. Zehn Minuten, und die Frage ist für zwölf Monate erledigt.
Der Fehler, den wir selbst gemacht haben: Wir haben lange nur an das Tagesgeld gedacht. Aufgebraucht wurde der Freibetrag dann von der Vorabpauschale im Depot – die kam im Januar, der Freistellungsauftrag lag aber fast vollständig bei der Tagesgeldbank. Seitdem gilt bei uns: Der größere Teil geht dorthin, wo das Depot liegt, denn dort entstehen die Erträge, die man nicht kommen sieht.
Häufige Fragen
Wie viel Zinsen sind 2026 steuerfrei?
1.000 € Kapitalerträge pro Person und Jahr, 2.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren. Der Betrag gilt seit 2023 und wurde seither nicht verändert.
Gilt der Freibetrag pro Konto oder pro Person?
Pro Person. Egal wie viele Konten und Depots du hast – zusammen bleiben 1.000 € steuerfrei. Du verteilst diesen einen Betrag über Freistellungsaufträge auf deine Banken.
Muss ich Zinsen unter 1.000 € in der Steuererklärung angeben?
Nein, wenn es deutsche Banken sind und der Freistellungsauftrag vorliegt. Bei Zinsen von einer ausländischen Bank musst du sie angeben, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegen – dort behält niemand Steuer für dich ein.
Ab wann sind Zinsen steuerpflichtig?
Ab dem ersten Euro über deinem Freibetrag, also über 1.000 € Kapitalerträgen im Kalenderjahr. Ohne Freistellungsauftrag ab dem ersten Euro überhaupt – deshalb ist der Auftrag der wichtigste Schritt.
Was passiert, wenn ich mehr als 1.000 € Freistellungsauftrag verteile?
Das Bundeszentralamt für Steuern führt alle Aufträge unter deiner Steuer-ID zusammen und erkennt die Überschreitung. Die zu viel freigestellte Steuer wird über die Steuererklärung nachgefordert. Es ist ein Fehler, keine Steuerhinterziehung – aber einer, der Post erzeugt.
Zählen Zinsen auf dem Girokonto mit?
Ja. Sie sind meist so klein, dass sie nicht auffallen, aber sie sind Kapitalerträge wie alle anderen. Deshalb lohnt ein kleiner Teilbetrag des Freistellungsauftrags auch bei der Bank, bei der nur das Alltagskonto liegt.
Kann ich den Freistellungsauftrag rückwirkend stellen?
Innerhalb des laufenden Kalenderjahres ja – die Bank rechnet bereits abgezogene Steuer in der Regel gegen. Für abgelaufene Jahre nicht mehr; dann hilft nur die Anlage KAP in der Steuererklärung.
Lohnt sich ein Konto auf den Namen des Kindes wegen des Freibetrags?
Steuerlich ja, das Kind hat einen eigenen Pauschbetrag. Rechtlich gehört das Geld dann aber dem Kind, unwiderruflich. Für Geld, das du selbst noch brauchen könntest, ist das der falsche Weg.