Kfz-Versicherung wechseln: Stichtag 30.11. und Fristen
Die kurze Antwort: Bei den meisten Verträgen muss deine Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer angekommen sein – nicht abgeschickt, angekommen. 2026 ist das ein Montag. Dann endet der alte Vertrag am 31. Dezember, und ab dem 1. Januar fährst du mit dem neuen. Bei manchen Verträgen gilt aber ein ganz anderes Datum, und wer den Stichtag verpasst, kann in drei Fällen trotzdem wechseln. Beides steht unten.
Warum sich der Blick lohnt: Die Kfz-Versicherung ist für viele die größte Jahresrechnung nach Miete und Nebenkosten – und gleichzeitig die, die am seltensten jemand hinterfragt. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr still, der Beitrag ändert sich still, und am Ende zahlt man jahrelang für Leistungen, die man nie verglichen hat.

Warum ausgerechnet der 30. November?
Bei den meisten Kfz-Versicherungen ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Der Vertrag läuft also bis zum 31. Dezember und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn niemand kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Rechnet man einen Monat vom 31. Dezember zurück, landet man beim 30. November.
Entscheidend ist der Zugang: Die Kündigung muss bis zum Ende des 30. November beim Versicherer sein. Ein Brief, den du am 29. abends einwirfst, kommt zu spät. Sicher sind diese Wege:
- Einwurf-Einschreiben, spätestens eine Woche vorher abgeschickt – damit hast du einen Nachweis, wann der Brief im Briefkasten lag.
- Kündigung über das Online-Konto oder den Kündigungsknopf auf der Website des Versicherers. Hast du den Vertrag online abgeschlossen, muss es diesen Knopf geben (§ 312k BGB). Die Eingangsbestätigung als PDF speichern.
- E-Mail nur dann, wenn der Versicherer sie in seinen Bedingungen als Weg nennt – und auch dann nur mit Eingangsbestätigung.
Wann der 30. November für dich nicht gilt
Nicht jeder Vertrag läuft im Kalenderjahr. Einige große Versicherer lassen das Versicherungsjahr wieder an dem Tag beginnen, an dem das Auto angemeldet wurde, darauf weist die Verbraucherzentrale ausdrücklich hin. Wer sein Auto im April zugelassen hat, kündigt dann bis Ende Februar oder Anfang März – und eine Kündigung zum 30. November geht schlicht ins Leere.
Wo du nachsiehst: Auf dem Versicherungsschein oder der letzten Beitragsrechnung steht der „Ablauf“ oder die „Hauptfälligkeit“. Steht dort der 1. Januar, gilt der 30. November. Steht ein anderes Datum, rechnest du von diesem Datum einen Monat zurück. Das dauert zwei Minuten und erspart dir eine Kündigung, die nicht wirkt.
Die richtige Reihenfolge beim Wechsel
Der häufigste Fehler ist nicht die verpasste Frist, sondern die falsche Reihenfolge. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beschreibt Fälle, in denen der alte Vertrag gekündigt war, der neue aber noch nicht stand. Im schlimmsten Fall fährt man dann ohne Versicherung – und haftet bei einem Unfall mit dem eigenen Vermögen. So herum ist es sicher:
- 1. Versicherungsschein und letzte Rechnung heraussuchen: Ablaufdatum, Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) für Haftpflicht und Vollkasko, Selbstbeteiligung, jährliche Fahrleistung, wer das Auto fährt.
- 2. Mit genau diesen Angaben vergleichen. Wichtig ist derselbe Schutz, nicht der niedrigste Preis.
- 3. Den neuen Vertrag abschließen und die Annahme abwarten.
- 4. Erst dann den alten Vertrag kündigen – oder den neuen Versicherer kündigen lassen, wenn er das anbietet. Dann aber die Bestätigung des alten Versicherers abwarten und aufheben.
Deine SF-Klasse nimmst du mit. Der neue Versicherer fragt sie beim alten ab, du musst dafür nichts tun. Prüfe in der ersten Rechnung trotzdem, ob die übernommene Klasse stimmt – ein Zahlendreher kostet hier schnell mehr, als der Wechsel gespart hat.
Worauf du beim Vergleich achten solltest
Zwei Tarife mit demselben Preis können sehr unterschiedlich viel wert sein. Diese Punkte entscheiden im Schadensfall, nicht der Beitrag:
- Selbstbeteiligung: 300 € statt 150 € in der Vollkasko senken den Beitrag – lohnt sich aber nur, wenn du die 300 € im Schadensfall auch auf dem Konto hast.
- Grobe Fahrlässigkeit: Ohne diesen Baustein darf der Versicherer kürzen, wenn du etwa eine rote Ampel übersehen hast.
- Werkstattbindung: spart oft Beitrag, dafür entscheidet der Versicherer, wo repariert wird.
- Fahrerkreis und Kilometer: Wer zu wenig angibt, spart beim Beitrag und riskiert Nachzahlungen. Ehrlich angeben.
- Rabattschutz: verhindert die Rückstufung nach einem Schaden, kostet aber selbst Geld. Bei wenigen Fahrjahren eher sinnvoll als mit SF 30.
Ein Rechenbeispiel, wie viel ein Vergleich bringen kann: Zahlst du heute 620 € im Jahr und findest denselben Schutz für 490 €, bleiben 130 € übrig. Das ist ziemlich genau der Monatsanteil, den wir in unseren Rücklagen für Jahresrechnungen ansetzen – der Wechsel bezahlt also einen ganzen Monat dieses Topfs. Wie viel es bei dir ist, zeigt nur ein Vergleich mit deinen echten Daten. Wer jährlich statt monatlich zahlt, spart bei vielen Versicherern zusätzlich den Ratenzuschlag.
Den Vergleich kannst du zum Beispiel bei Tarifcheck mit deinen Daten durchrechnen (Partner-Link). Vergleiche zur Sicherheit auch direkt bei einem oder zwei Versicherern, die in keinem Portal auftauchen – das rät auch die Verbraucherzentrale.
Wann sich ein Wechsel nicht lohnt

Ein niedrigerer Beitrag ist nicht automatisch ein Gewinn. In drei Situationen solltest du genauer hinsehen, bevor du kündigst:
- Du hattest dieses Jahr einen Schaden und dein Versicherer hat einen Rabattretter: Der schützt dich nur bei ihm. Ein neuer Versicherer übernimmt deine SF-Klasse so, als hätte es den Rabattretter nicht gegeben – du landest dort also tiefer, als deine Rechnung heute zeigt.
- Der Unterschied liegt unter etwa 30 € im Jahr: Dann wiegen bessere Bedingungen beim bisherigen Versicherer (grobe Fahrlässigkeit, Neuwertentschädigung, kürzere Wege im Schadensfall) oft mehr als die Ersparnis.
- Der neue Tarif ist nur günstiger, weil etwas fehlt: weniger Fahrer, weniger Kilometer, höhere Selbstbeteiligung. Dann hast du nicht gespart, sondern weniger Schutz gekauft.
Umgekehrt ist der Wechsel besonders lohnend, wenn du seit Jahren beim selben Versicherer bist und nie verglichen hast. Neukunden bekommen häufig bessere Konditionen als Bestandskunden – gerade wer lange schadenfrei fährt und eine hohe SF-Klasse mitbringt, ist für jeden neuen Versicherer ein guter Kunde.
Stichtag verpasst? Hier geht es trotzdem
Nach dem 30. November ist der Wechsel nicht vorbei. In diesen drei Fällen hast du ein Sonderkündigungsrecht:
- Der Beitrag steigt, ohne dass sich dein Schutz ändert: Dann kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG). Der Versicherer muss dich in der Mitteilung auf dieses Recht hinweisen. Viele Rechnungen für das neue Jahr kommen erst Ende November oder im Dezember – genau dann lohnt der genaue Blick.
- Nach einem Schaden: Hat der Versicherer einen Schaden bezahlt oder abgelehnt, dürfen beide Seiten innerhalb eines Monats kündigen.
- Neues oder verkauftes Auto: Für ein neues Auto suchst du dir den Versicherer ohnehin frei aus. Wer ein gebrauchtes Auto mitsamt Versicherung kauft, kann diesen Vertrag innerhalb eines Monats kündigen (§ 96 VVG).
Kein Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn der Beitrag steigt, weil du nach einem eigenen Unfall in der SF-Klasse zurückgestuft wurdest. Das ist keine Preiserhöhung des Versicherers, sondern die Folge deines Schadens.
Wie wir es selbst halten
Wir setzen uns jedes Jahr Anfang November einen Termin im Kalender: Versicherungsschein raus, mit denselben Angaben vergleichen, erst den neuen Vertrag abschließen und dann kündigen. Das dauert eine halbe Stunde. Die gleiche Runde lohnt sich für alle Verträge, die sich still verlängern – wie man die findet, steht in Vergessene Abos finden und kündigen.
Häufige Fragen
Muss ich beim Wechsel der Kfz-Versicherung zur Zulassungsstelle?
Nein. Bleibt das Auto dasselbe, meldet der neue Versicherer den Wechsel selbst an die Zulassungsbehörde. Eine eVB-Nummer brauchst du nur, wenn du ein Auto neu anmeldest oder ummeldest.
Ist der Stichtag 2026 ein Wochenende?
Nein, der 30. November 2026 ist ein Montag. In Jahren, in denen er auf ein Wochenende fällt, ist umstritten, ob sich die Frist verschiebt – deshalb gilt immer: so abschicken, dass die Kündigung sicher vorher da ist.
Kann ich die Kfz-Versicherung per E-Mail kündigen?
Das hängt von den Bedingungen deines Versicherers ab. Sicher sind das Einwurf-Einschreiben und der Kündigungsknopf im Online-Konto. Wichtig ist bei jedem Weg ein Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist.
Kann ich auch nur die Kasko wechseln?
Teilweise. Haftpflicht und Kasko sind zwar oft ein Vertrag, lassen sich aber meist getrennt kündigen. Praktisch sind beide beim selben Versicherer einfacher, weil im Schadensfall nur einer zuständig ist.
Was passiert, wenn ich gar nicht kündige?
Nichts Schlimmes – der Vertrag läuft einfach ein weiteres Jahr zum neuen Beitrag weiter. Du verpasst nur die Möglichkeit, für denselben Schutz weniger zu zahlen. Steigt der Beitrag, bleibt dir das Sonderkündigungsrecht.