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Stromanbieter wechseln: Was es bringt – ein Rechenbeispiel

Von Kasra  ·  15.10.2026  ·  8 Min. Lesezeit  ·  mit KI-Unterstützung erstellt

Die kurze Antwort: Wer noch in der Grundversorgung steckt, zahlt fast immer deutlich mehr als nötig – in unserem Rechenbeispiel unten 286 € im Jahr. Aus der Grundversorgung kommst du mit zwei Wochen Frist heraus, aus den meisten anderen Verträgen spätestens nach der Erstlaufzeit monatlich. Und dein Strom fällt beim Wechsel keine Sekunde aus.

Wichtig vorab: Das Beispiel in diesem Artikel ist ein fiktiver Musterhaushalt. Die Personen gibt es nicht, die Preise sind gerundete Annahmen in der Größenordnung, die der Branchenverband BDEW für 2026 veröffentlicht (Durchschnitt 37,0 Cent je Kilowattstunde bei 3.500 kWh). Was es bei dir bringt, zeigt nur ein Vergleich mit deiner Postleitzahl und deinem Verbrauch.

Stromanbieter wechseln: Was es bringt – ein Rechenbeispiel

Der Musterfall: Mara und Tim, 2.500 kWh im Jahr

Mara und Tim (fiktiv) wohnen zu zweit in einer Mietwohnung, verbrauchen 2.500 Kilowattstunden im Jahr und haben sich nie um ihren Stromvertrag gekümmert. Als sie eingezogen sind, hat der örtliche Grundversorger sie automatisch beliefert – und dabei ist es geblieben. So sieht ihre Rechnung aus, verglichen mit einem typischen Neukundentarif:

GrundversorgungNeukundentarif
Arbeitspreis40 ct/kWh30 ct/kWh
× 2.500 kWh1.000 €750 €
Grundpreis15 € × 12 = 180 €12 € × 12 = 144 €
Kosten im Jahr1.180 €894 €
Abschlag im Monatrund 98 €rund 75 €
Fiktives Rechenbeispiel. Annahmen: Arbeits- und Grundpreise gerundet, ohne Bonus. Unterschied: 286 € im Jahr.

286 € im Jahr sind knapp 24 € im Monat – für einen Vorgang, der online etwa zehn Minuten dauert. Der größte Hebel ist der Arbeitspreis: Jeder Cent weniger je Kilowattstunde spart bei 2.500 kWh 25 € im Jahr. Wer mehr verbraucht, spart entsprechend mehr; bei einer Familie mit 4.000 kWh wären es mit denselben Preisen 436 €.

Wann du wechseln kannst

Die wichtigste Frage ist nicht ob, sondern ab wann. Das hängt davon ab, in welchem Vertrag du gerade steckst:

Ausnahme: Ändert sich nur die Mehrwertsteuer und wird sie unverändert weitergegeben, gibt es kein Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 6 EnWG).

Wie lange vorher solltest du wechseln?

Plane etwa vier bis sechs Wochen vor dem Wunschtermin. Der neue Anbieter kündigt in der Regel für dich beim alten und meldet dich beim Netzbetreiber an. Das Verfahren darf höchstens drei Wochen dauern, der technische Wechsel selbst ist seit 2026 an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden möglich (§ 20a EnWG). Kosten darf der Wechsel dich nichts.

Die Sorge, plötzlich ohne Strom dazustehen, ist unbegründet. Klappt etwas nicht, liefert automatisch der Grundversorger weiter (Ersatzversorgung, § 38 EnWG) – teurer, aber ohne Unterbrechung. Deshalb solltest du nach dem Wechsel nur prüfen, ob die Bestätigung mit dem richtigen Lieferbeginn kommt.

Diese Daten brauchst du für den Wechsel

Die Bonus-Falle: Warum das erste Jahr täuschen kann

Die Bonus-Falle: Warum das erste Jahr täuschen kann

Viele Vergleichslisten sortieren nach dem Preis im ersten Jahr – inklusive Neukundenbonus. Der Bonus wird aber meist nur einmal gezahlt, oft erst nach zwölf Monaten Belieferung. Wieder am fiktiven Musterhaushalt mit 2.500 kWh:

Tarif A (ohne Bonus)Tarif B (mit Bonus)
Arbeitspreis30 ct/kWh32 ct/kWh
Grundpreis im Jahr144 €144 €
Bonus–150 € (einmalig)
Jahr 1894 €794 €
Jahr 2894 €944 €
Fiktives Rechenbeispiel. Tarif B ist nur im ersten Jahr günstiger – danach 50 € im Jahr teurer.

Tarif B lohnt sich also nur, wenn du nach einem Jahr konsequent wieder wechselst. Wer das nicht vorhat, vergleicht besser nach dem Preis ohne Bonus. Bei den meisten Vergleichsrechnern lässt sich der Bonus in den Filtern herausrechnen.

Worauf du im neuen Vertrag achten solltest

Wenn du deine Zahlen beisammen hast, kannst du den Vergleich zum Beispiel bei CHECK24 mit deiner Postleitzahl durchrechnen (Partner-Link). Was du mit dem gesparten Geld anfangen kannst, steht in Welche Rücklagen sollte man haben? – Strom ist dort Teil des Topfs für Jahresrechnungen.

Und wenn der neue Anbieter pleitegeht?

Die Frage ist berechtigt: 2021 und 2022 haben mehrere Billiganbieter ihre Kunden innerhalb weniger Tage vor die Tür gesetzt. Das Licht ging trotzdem bei niemandem aus – die Betroffenen landeten automatisch in der Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Das Risiko liegt woanders: beim Geld, das du dem Anbieter schon gegeben hast.

Ein Guthaben aus der Schlussrechnung meldest du bei einer Insolvenz beim Insolvenzverwalter an. Wie viel davon zurückkommt, ist offen – genau deshalb ist ein realistischer, nicht zu hoher Abschlag die beste Absicherung.

So gehen wir vor

Wir nehmen die Jahresabrechnung als festen Termin: Sobald sie da ist, Verbrauch und Arbeitspreis abschreiben, einmal vergleichen, Bonus herausrechnen. Ist der Unterschied kleiner als etwa 30 € im Jahr, bleiben wir. Ist er größer, wechseln wir und tragen das Ende der neuen Erstlaufzeit direkt in den Kalender ein. Dieselbe Runde gilt für alle Verträge, die sich still verlängern – wie man die findet, steht in Vergessene Abos finden und kündigen.

Häufige Fragen

Ist ein Stromvertrag monatlich kündbar?

Die Grundversorgung ja, sogar mit zwei Wochen Frist. Verträge mit Mindestlaufzeit erst zum Ende der Laufzeit; wurden sie ab dem 1. März 2022 geschlossen, sind sie danach monatlich kündbar. Bei einer Preisänderung kannst du jederzeit zum Tag der Änderung kündigen.

Kann ich den Stromanbieter trotz laufendem Vertrag wechseln?

Ja, wenn der Anbieter die Preise oder Bedingungen ändert – dann zum Tag der Änderung. Ohne solchen Anlass bist du an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Den neuen Vertrag kannst du trotzdem schon abschließen und als Lieferbeginn das Ende des alten Vertrags angeben.

Wann sollte man den Strom wechseln?

Sofort, wenn du in der Grundversorgung bist. Sonst zum Ende der Erstlaufzeit oder bei einer Preiserhöhung. Ein guter fester Termin ist die Jahresabrechnung, weil du dann den aktuellen Verbrauch kennst.

Muss ich beim alten Anbieter selbst kündigen?

In der Regel nicht – das übernimmt der neue Anbieter. Selbst kündigen musst du nur bei einem Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung, weil dort die Frist an der Mitteilung hängt. Dann die Kündigung in Textform schicken und die Bestätigung aufheben.

Lohnt es sich, jedes Jahr zu wechseln?

Für Bonus-Tarife ja, sonst nicht zwingend. Wer einmal in einem fairen Tarif ohne Bonus ist, prüft jährlich und wechselt nur, wenn der Unterschied spürbar ist.

Quellen

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